Fließgewässer - amtsdeutsch für Flüsse und
Bäche. Im Raum Dresden zählen 39 davon zur "1. Ordnung" (darunter
Weißeritz und Lockwitzbach) und münden im Raum Dresden in die
"Bundeswasserstraße" Elbe. Darüber hinaus gibt es etwa 420
fließende Gewässer 2. Ordnung.
Grundwasser:
Laubegast und andere Dresdner Stadtteile liegen
auf kieshaltigen Bodenschichten und sind daher für Grundwasser besonders
durchlässig. Elbehochwasser verursachen (zusätzlich zu den
Niederschlagsmengen an Land) mit einer Verzögerung von zwei bis drei
Tagen nach Passieren der Flutwelle einen hohen Anstieg des Grundwassers -
bis zu sechs Meter. Dieses Wasser tritt im Extremfall an die Oberfläche
und überflutet Siedlungsgebiete auch jenseits der Uferzone. Gefährlich
für Gebäude ist dabei die Auftriebwirkung des Wassers - auch
Schwimmen genannt. Um erforderlichen Gegendruck zu erzeugen, bleibt dann
nur die gezielte Flutung von Kellern, Tiefgaragen etc. Der Abfluss des
Grundwassers zieht sich indessen über Wochen und Monate hin, so dass
bei kleineren Folgehochwassern noch ein hoher Grundwasserspiegel bestehen
kann.
HQ - die höchste
Abflussmenge* (in Fachkreisen auch Durchflussfülle genannt)
innerhalb eines Beobachtungszeitraums, so bezeichnet z. B. HQ 100 ein Hochwasser,
das statistisch gesehen einmal in 100 Jahren auftritt - das Augusthochwasser
der Elbe von 2002 lag darüber und wird als HQ 150 angesehen.
Retentionsraum - Flächen, die der
Rückhaltung
(Retention*) von Hochwasser bzw. als (von Bebauung freizuhaltende)
Überschwemmungsgebiete dienen. "Bis zu einem Wasserstand der Elbe von
7,50 m am Pegel Dresden treten im Stadtgebiet noch keine gravierenden
Hochwasserschäden auf, wobei verschiedene Schutzelemente ineinander
greifen, deren Wirksamkeit überwiegend der Weitsicht unserer Vorfahren
zu verdanken ist. Oberstromig vom Stadtzentrum nehmen das Vorland, die Elbwiesen
und ein Altelbarm Teile der Flutwelle auf." (Umweltamt der Landeshauptstadt,
2007,
Download als PDF)
Neben naturbelassenen Elbwiesen, in denen sich Hochwasser ausbreiten kann,
andererseits durch Erweiterung oder Vertiefung von Überschwemmungsgebiet,
z.B. in Uferzonen, wie 2007 rechtselbig zwischen Loschwitz und Pillnitz erfolgt.
Dabei wurde die im Laufe von Jahrzehnten angeschwemmte Schlammschicht samt
der darauf gewachsenen Vegetation abgetragen, mit Muttererde bedeckt und
mit Rasen besät. Derartige Schaffung von Retentionsraum ist als
umweltverträgliche Maßnahme zum Hochwasserschutz anzusehen. Auch
Staudämme und Talsperren dienen der Retention - sofern sie rechtzeitig
vor einer Flut geleert worden sind. Ebenso werden Kiesgruben als Retentionsraum
angesehen, sofern sie nicht verschüttet wurden.
In der Dokumentation "Flutkatastrophe
2002" ist dazu noch folgendes zu erfahren:
"Von den ehemals 6.172 km2 natürlichen
Überschwemmungsflächen sind durch Besiedlung und landwirtschaftliche
Bewirtschaftung heute nur noch 838 km2 das
sind 14 % erhalten geblieben. Die fehlenden Retentionsflächen
wären vor allem bei größeren Hochwasserereignissen wirksam.
Seit dem 12. Jahrhundert sind die oberflächlichen Rückhaltevolumina
um schätzungsweise 2,5 Mrd. m3 zurückgegangen. Dies
entspricht dem Fassungsvermögen eines Raumwürfels von über
1,35 Kilometer Kantenlänge. Durchstiche von Mäandern und das Abtrennen
von Flussbögen führten über die Jahrhunderte dazu, dass die
Wasserläufe bei gleichbleibendem Gesamtgefälle kürzer wurden
(55 Kilometer in Tschechien, 60 Kilometer in Deutschland) und infolgedessen
sich die Fließgeschwindigkeiten erhöhten. Insbesondere der Verlust
von Überflutungsflächen hat eine Beschleunigung des Hochwasserablaufs
und eine Erhöhung der Abflussganglinie zur Folge."
ÜG - Überschwemmungsgebiet: "Das ÜG Elbe wurde im Oktober
2004 für einen Wasserstand von 924 cm am Pegel Dresden angepasst.
In den Überschwemmungsgebieten sind bestimmte
Handlungen, die den Wasserabfluss und die Retention beeinträchtigen
können, grundsätzlich per Gesetz verboten. Man kann
sich von diesen Verboten unter restriktiven Bedingungen befreien lassen."
(Umweltbericht. Fakten zur Umwelt 2001 - 2004, hg. von der Landeshaupstadt.
Download als PDF - Die ausgewiesenen
Überschwemmungsgebiete sind im Internet im Themenstadtplan unter
www.dresden.de/themenstadtplan veröffentlicht.)
* Link führt zur Erläuterung in der
Wikipedia. |